Ihr Vermessungsbüro Heinen und Fischer
Willkommen auf den Seiten des Vermessungsbüros Heinen und Fischer mit Sitz in Groß-Zimmern. Wir möchten Sie gerne über unser Leistungs- und Tätigkeitsspektrum informieren.
Wir sind als Vermessungsstelle gemäß § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) zugelassen, was bedeutet, dass wir berechtigt sind, sämtliche hoheitliche Vermessungen, die u.a. im Menüpunkt »Grundstücksvermessung« zu finden sind, auszuführen sowie Tatsachen an Grund und Boden festzustellen und zu beurkunden.
Geöffnet
AnschriftIm Rauhen See 1, 64846 Groß-Zimmern
Inhaber/AnsprechpartnerThilo Fischer
Kontakt
+49 6071 493-22
info@heinen-fischer.de
Montag: 07:30–16:30 Uhr
Dienstag: 07:30–16:30 Uhr
Mittwoch: 07:30–16:30 Uhr
Donnerstag: 07:30–16:30 Uhr
Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen